Ein Verstoß gegen Abs. 2 bedeutet, dass unzureichend Rechnung gelegt wurde. Der Vorstand der AG oder die Geschäftsführung der GmbH haben mit einem solchen JA ihre Rechnungslegungspflichten (Abs. 1) ...
Haufe: Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 3. Ausleihungen und Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
§ 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung ...
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 3. Ausleihungen und Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Finanznachrichten: Gerresheimer AG: Die Klarheit in der Rechnungslegung verbessert sich, aber die Vertrauenslücke bleibt bestehen. HALTEN.
Gerresheimer AG: Die Klarheit in der Rechnungslegung verbessert sich, aber die Vertrauenslücke bleibt bestehen. HALTEN.
Haufe: Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder
Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1; ...
Haufe: Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / B. Pflicht des Abschlussprüfers zur schriftlichen Berichterstattung (Abs. 1)
Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch ...
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / B. Pflicht des Abschlussprüfers zur schriftlichen Berichterstattung (Abs. 1)