Kommt es bei einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) zugleich zu einer Betriebsänderung, können nach § 323 Abs. 2 UmwG im Interessenausgleich ...
Das deutsche Umwandlungsgesetz ist durch den Numerus clausus der Umwandlungsarten geprägt (vgl. § 1 Abs. 2 UmwG). [103] Weitere Strukturmerkmale einer Verschmelzung sind der automatische Übergang des ...
Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Die Auflistung ...
Haufe: Baumert/Beth/Thönissen, InsO Vorbemerkung zu §§ 121, 122 / 6.1 § 323 (2) UmwG
Baumert/Beth/Thönissen, InsO Vorbemerkung zu §§ 121, 122 / 6.1 § 323 (2) UmwG